Jahresbericht 2023 – Der Rhein

Es ist nun 3 Jahre her, dass wir zum ersten Mal über die mehr oder weniger unbegrenzte Einleitung von PFAS in gereinigte Industrieabwässer im Rheineinzugsgebiet aufgrund fehlender Emissionsgrenzwerte für PFAS in Einleitungsgenehmigungen informiert und darauf aufmerksam gemacht wurden. Diese Praxis ist bemerkenswert, zumal die erneuerte Trinkwasserrichtlinie nun Grenzwerte für dieselben PFAS festlegt, die das RIVM als nicht streng genug erachtet, um die Trinkwasserqualität zu schützen. Wir überprüfen auch Lithium erneut, unter anderem als Reaktion auf die Überschreitung der indikativen Umweltrisikogrenzwerte für Lithium in den Oberflächengewässern des Rheins und des Rheinbeckens.

 

Leider stellen wir auch in diesem Jahr fest, dass eine Vielzahl von Stoffen die ERM-Zielwerte überschreitet und die Trinkwasserversorger daran hindert, mit einfachen natürlichen Reinigungsmethoden sauberes und gesundes Trinkwasser zu gewinnen. Auch das Ziel des Artikels 7.3 der WRRL (Verringerung des erforderlichen Reinigungsgrades) wird nicht erreicht. Insbesondere die Belastung mit Stoffen aus dem kommunalen Abwasser, wie z.B. Medikamentenrückstände, nimmt zu. Dies steht im Widerspruch zum 30%igen Reduktionsziel der Rheinministerkonferenz für 2020. Um diese Situation zu verbessern, müssen in die Genehmigungen für industrielle Einleitungen Emissionsgrenzwerte aufgenommen werden, die die Trinkwasserfunktion des Flusses schützen. Und die Verbesserung der Kläranlagen durch den Ausbau mit einer 4. Reinigungsstufe zu beschleunigen.

 

Kürzlich haben wir unsere Überwachung auf das Non-Target-Screening (NTS) ausgeweitet, mit dem wir auch das Vorhandensein bekannter und unbekannter Stoffe überwachen können. Das Haarlemer Wasserlabor, das dieses Screening für uns durchführt, erläutert in diesem Jahresbericht, wie dies geschieht.